AGB`S

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 Das „Kleingedruckte“

1. Für eine verbindliche Buchung sind 20 % des vereinbarten Mietpreises sofort auf das angegebene Konto zu
überweisen. Der Rest muss spätestens eine Woche vor Reiseantritt auf das Konto eingegangen sein, sofern nichts
anderes vereinbart wurde. Die erste Anzahlung ist gleichzeitig die Storno- und Bearbeitungsgebühr, wenn die
Stornierung bis zu 2 Monate vor Reiseantritt stattfindet. Bei Stornierung später als 2 Monaten vor Reiseantritt bzw.
während des Urlaubsaufenthaltes ist der Mieter verpflichtet, den vollen Reisepreis abzgl. der vom Vermieter
gesparten Aufwendungen in Höhe von 12 % zu zahlen. Sollte die Ferienwohnung während des Ausfalls anderweitig
vermietet werden können, ist der Vermieter nach Treu und Glauben verpflichtet, nach Abzug des Mehraufwandes
von 20 % den Mietpreis zurück zu zahlen.

2. Im Mietpreis enthalten sind die Kosten für Bettwäsche und Handtücher, Energie, Wasser und Mehrwertsteuer.

3. Mehr als die im Anmeldeformular angegebenen Personen werden nur nach entsprechender Vereinbarung
aufgenommen. Ein Beistellbett bei Überbelegung kostet 6 € pro Übernachtung. Insgesamt zur Verfügung stellen
können wir max. 4 Zustellbetten.

4. Das Feriendomizil kann am Anreisetag i.d.R. ab 16.00 h belegt werden, es sei denn, es ist eine andere
Vereinbarung getroffen worden.

5. Die Abreise muss am vereinbarten Tag bis 10.00 h erfolgen, es sei denn, es ist eine andere Vereinbarung getroffen
worden. Die Wohnung oder Zimmer ist in einem ordentlichen und aufgeräumten Zustand (besenrein) zu übergeben. Eventuelle
Tierhaare und andere grobe Verschmutzungen sind restlos zu entfernen. Evtl. umgestellte Möbel sind an den
Ursprungsplatz zurückzustellen.

6. Für von den Nutzern der Wohnung oder Zimmern verursachte Schäden haftet der Verursacher oder sein gesetzlicher Vertreter
- falls dieser nicht zu ermitteln ist, der Unterzeichner des Anmeldeformulars - in voller Höhe des Reparatur- bzw.
Neuanschaffungspreises. Darin inbegriffen ist auch eine Verletzung des Rauchverbots. Für jedes Zimmer, in dem
geraucht wurde, sind die Reinigungskosten einer Fachfirma in voller Höhe zu zahlen. Als Abschlag sind bei Abreise
sofort 250,00 Euro zu hinterlassen, die dann nach Rechnungstellung verrechnet werden.

7. Wenn das Mietobjekt durch höhere Gewalt oder aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, nicht mehr
beziehbar ist, kann er den Vertrag jederzeit kündigen. Außer der Erstattung der bereits geleisteten Zahlung ist eine
weitere Haftung ausgeschlossen.

8. Der Mieter und die Mitreisenden nutzen das Grundstück des Mietobjektes mit Teichen und Kleintieren auf eigene
Gefahr. Kinder sind von den Erziehungsberechtigten oder anderen geeigneten Personen zu beaufsichtigen.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verlust, die dem Mieter durch höhere Gewalt
oder Einfluss Dritter am Eigentum wie Fahrräder, Kfz o.a. entstehen.

9. Haustiere sind nur nach Rücksprache mit dem Vermieter erlaubt. Der Tagessatz für 1 Tier beträgt 10,00 Euro pro
Tag. Der Mieter ist für sein Tier verantwortlich und sorgt dafür, dass dem Vermieter keine Nachteile durch
mitgebrachte Haustiere entstehen. Schäden, die in der Wohnung, an den Außenanlagen oder den Haustieren des
Vermieters durch mitgebrachte Tiere entstehen, sind in voller Höhe des Neuwertes zu ersetzen oder, wenn das nicht
möglich ist, in anderer Weise wieder zu bereinigen. Auf absolute Sauberkeit im Haus und auf dem Außengelände ist
zu achten. Hunde sind angeleint und außerhalb des Hofgeländes zum „Gassi gehen“ zu führen. Es ist nicht gestattet,
dass Tiere sich auf Betten oder Polstermöbeln niederlassen. Eine Schlafdecke o.ä. ist mitzubringen.

10. Damit alle Gäste in den Wohnungen frei atmen können, ist das Rauchen im Haus nicht gestattet. Gleiches gilt für
Räucherstäbchen o.Ä. Für Raucher steht außerhalb des Hauses ein Raum zur Verfügung.

11. Weil sich viele Personen im Haus aufhalten, ist aus Rücksichtnahme auf andere Gäste, Mieter, Nachbarn und
nicht zuletzt der Vermieterfamilie ab 22.00 h im Haus als auch außerhalb Ruhe geboten (Silvester ausgenommen).

12. Die Mieter verpflichten sich, den anfallenden Müll entsprechend den in Ostholstein üblichen Verordnungen in die
dafür vorgesehenen Behälter zu sortieren (Wertstoffe, Glas, Kompost, Papier, Restmüll).

13. Wenn aufgrund geringerer Personenzahl nicht alle Zimmer belegt werden, entscheidet der Vermieter, welche
Zimmer und Bäder vergeben werden.

14. Sämtliche anderweitigen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand ist das für Süsel zuständige
Amtsgericht in Eutin.
Share by: